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Gefahrgut

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Gemische, Lösungen und Gegenstände, die während des Transports im öffentlichen Raum aufgrund ihrer Natur, chemischen oder physikalischen Eigenschaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Allgemeinheit oder das Leben und die Gesundheit von Mensch, Tieren und Sachen darstellen.

Gefahrgüter müssen während des Transports mit Warntafeln gekennzeichnet werden, die im Unglücksfall den Rettungskräften schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergreifen lässt.

Die Einteilung der einzelnen Gefahrgüter erfolgt in 9 Klassen, die zum Teil in Unterklassen aufgeteilt sind (z.B. Sprengstoffe, Gase, entzündbare flüssige und feste Stoffe, giftige Stoffe, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe usw).

Für die Beförderung von Gefahrgütern muss der Fahrer eine sogenannte ADR-Schulungsbescheinigung vorweisen, die alle 5 Jahre erneuert werden muss.