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Biotonne

Seit dem 01. Januar 2015 wurde die Biotonne gemäß § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtend überall in Deutschland eingeführt. In der Biotonne (je nach Gemeinde braune oder grüne Behälter) werden alle im Haushalt und Garten anfallenden biologisch verwertbaren Abfälle entsorgt, z.B. Küchenabfälle (ohne Verpackung!), Lebensmittelreste und Gartenabfälle. Diese Abfälle werden in biologischen Behandlungsanlagen verarbeitet oder kompostiert. Der Kompost wird zu mehr als 50% von der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt.