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Abfallwirtschaft

Der Wirtschaftszweig der Abfallwirtschaft umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten, die das Vermeiden, Verringern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen betreffen. Die Abfallwirtschaft umfasst die Planung, Ausführung und Kontrolle dieser Aufgaben und Tätigkeiten. Hierunter fallen Abfälle aus öffentlichen Bereichen, aus Haushalten sowie aus der Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistung.

DIE ABFALLWIRTSCHAFT BESCHÄFTIGT SICH UNTER ANDEREM MIT:

  • Gesetzen und Verordnungen zur Abfallentsorgung, z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Abfallherkunft, Abfallzusammensetzung, Abfallarten und Abfallmengen
  • Abfallberatung und Abfallvermeidung
  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und strategischer Abfallwirtschaftsplanung
  • Abfallentsorgung (Sammlung und Transport, Behältersysteme, Fahrzeuge)
  • Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten von Abfallbestandteilen